| 1.) | Abschluss des Beherbergungsvertrages |
| 1.1 | Mit der verbindlichen Buchung, an die der Kunde zwei Wochen gebunden ist, bietet der Kunde IHB den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an. |
| 1.2 | Der Beherbergungsvertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die IHB zustande. |
| 2.) | Vertragsinhalt |
| 2.1 | Der Kunde und IHB schließen einen auf die Bereitstellung von Unterkunft und/oder Verpflegung gerichteten Beherbergungsvertrag mit dienst-/geschäftsmäßiger Natur über Unterkünfte einschließlich dazugehöriger Nebenleistungen, die von der IHB in eigenem Namen und für eigene Rechnung für den Kunden beim Beherbergungsgewerbe reserviert und/oder gebucht werden. Die Abrechnung der Vergütung für die damit einher gehenden Leistungen von IHB aus Anbahnung, Eingehung und Durchführung aus solchen Reservierungen/ Buchungen für den Kunden erfolgt ausschließlich durch bzw. über die IHB. IHB behält sich vor, statt des gebuchten Hotels ein gleich- oder höherwertiges Hotel anzubieten. Der Kunde akzeptiert dies als vertragsgemäße Erfüllung. |
| 2.2 | Der Kunde und/oder Beherbergungsgast ist verpflichtet, die von IHB im eigenen Namen und Auftrag beim Beherbergungsgewerbe gebuchten/reservierten Zimmer zum bestellten Zeitpunkt/Zeitraum zu übernehmen und die dafür mit IHB vereinbarten Vergütungen an IHB zu bezahlen. |
| 2.3 | Der Umfang der vertraglich zu erbringenden Leistungen ergibt sich grundsätzlich aus der verbindlichen und von der IHB bestätigten Buchung. Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang der Leistungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die IHB. Die IHB haftet nicht für solche Leistungen, die der Kunde unmittelbar mit dem Beherbergungsbetrieben vereinbart. |
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| 3.) | Preise, Zahlungsbedingungen |
| 3.1 | Die von der IHB mit dem Kunden vereinbarten und berechneten Preise sind Endpreise einschließlich
Mehrwertsteuer, die sich ausschließlich auf die Dienstleistungen, deren Art vertraglich
vereinbart wurden, beziehen. Die IHB zustehende Vergütung für Nebenleistungen
(zum Beispiel Verpflegung, Service usw.) wird gesondert berechnet. Die im Endpreis enthaltene
Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn mit
dem Kunden hierüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die in der verbindlichen und von der IHB bestätigten Buchung festgelegten Teilzahlungen sind fristgemäß vom Kunden zu erbringen. Die Frist ist nur gewährt, wenn der Rechnungsbetrag bei der IHB spätestens am Tage des Fristablaufes eingeht. Nach Inanspruchnahme der Leistung erstellt IHB eine Schlussrechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt an IHB zu zahlen. |
| 3.2 | Kommt der Kunde mit dem Ausgleich einer vereinbarten Teilzahlung oder einer sonstigen
vereinbarten Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist die IHB berechtigt, nach vorheriger
Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung von mindestens 14 Tagen und Rücktritts-/Ablehnungsandrohung,
die Zahlung nach dem Ablauf der Frist abzulehnen und Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen oder von dem Vertrag zurückzutreten. Macht IHB Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend, so bemisst sich dieser nach den gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und dem durch anderweitige Verwendung der gebuchten Leistungen gewöhnlich möglichen Erwerb. IHB ist berechtigt, einen pauschalierten Schadensersatz zu verlangen. Der pauschalierte Schadensersatz beträgt 25% des Gesamtpreises. Die IHB kann einen höheren Schaden als in dem pauschalierten Schadensersatzbetrag vereinbart, geltend machen, wenn IHB hierfür den Nachweis führt. Dem Kunden bleibt es nachgelassen, einen geringeren Schaden als in dem pauschalierten Schadensersatzbetrag vereinbart, nachzuweisen. |
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4.) |
Preisänderungen |
| 4.1 | IHB ist berechtigt, die in der bestätigten Buchung vereinbarten Preise im Falle der Erhöhung der Beherbergungskosten durch das Beherbergungsgewerbe, bei dem IHB für den Kunden die Buchung getätigt hat, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beherbergungskosten auf das gebuchte Zimmerkontingent auswirkt. |
| 4.2 | Im Falle einer nachträglichen Änderung des Preises oder einer Änderung einer wesentlichen Leistung wird der Kunde bei Bekanntwerden unverzüglich darüber unterrichtet. Bei Preiserhöhungen um mehr als 10% pro Kalenderjahr oder im Falle einer angeblichen Änderung einer wesentlichen Leistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten oder den Aufenthalt in einem gleichwertigen Beherbergungsbetrieb zu verlangen, wenn IHB in der Lage ist, einen solchen Beherbergungsbetrieb ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat seine Rechte unverzüglich nach der Erklärung von IHB über die Preise bzw. Leistungsänderungen gegenüber IHB schriftlich geltend zu machen. |
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5.) |
Kündigung |
| 5.1 | Jede Kündigung, Stornierung, Rücktritt hat schriftlich gegenüber dem Empfänger zu erfolgen. Der Wunsch oder die Aufforderung, einen geschlossenen Vertrag zu stornieren, steht der Rücktrittserklärung gleich. Kündigt der Kunde, ist IHB berechtigt, pauschal 25% des Gesamtpreises als entgangenen Gewinn zu berechnen. |
| 5.2 | IHB kann vor Anreise des Kunden zum Buchungszeitraum vom Beherbergungsvertrag
schadlos ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn die vereinbarte Leistung dadurch
unmöglich wird, dass der Beherbergungsbetrieb, bei dem IHB für den Kunden eine
Buchung vorgenommen hat, seinen Geschäftsbetrieb eingestellt hat, aufgrund höherer
Gewalt (Brand, Unwetter, Streik etc.) der Beherbergungsbetrieb die vereinbarten Leistungen
nicht erbringen kann, oder aus Gründen, die IHB nicht zu vertreten hat, der Beherbergungsbetrieb
die vereinbarten Leistungen nicht erbringen will oder kann. IHB behält sich für derartige Fälle vor, dem Kunden einen gleichwertigen Beherbergungsbetrieb anzubieten, wenn IHB in der Lage ist, einen solchen Beherbergungsbetrieb ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. |
| 5.3 | Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrages aus wichtigen Gründen bleibt dem Kunden und IHB unbenommen. |
| 5.4 | Wichtige, zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung berechtigende Gründe sind nur solche, die ihre unmittelbaren Ursachen in den vertraglichen Parteien haben und/oder in persönlicher oder sachlicher Hinsicht so schwerwiegender Natur sind, dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung aller wechselseitigen Interessen die Einhaltung oder Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Es gelten die vom Gesetz und Rechtsprechung dazu entwickelten, allgemeinen Grundsätze entsprechend. Allein im Geschäfts- oder Unternehmensbereich einer Partei liegende Gründe, insbesondere die persönliche oder geschäftliche Verhinderung rechtfertigen eine außerordentliche Kündigung nicht. |
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6.) |
Haftung, Verzug, Ersatzansprüche |
| 6.1 | Tritt IHB gemäß 5.2 vom Beherbergungsvertrag zurück und kann IHB keinen adäquaten Beherbergungsbetrieb anbieten, oder erfolgt durch den Kunden eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gemäß Ziffer 5.3, werden alle bis dahin geleisteten Zahlungen von IHB an den Kunden zurückgezahlt. Die Haftung von IHB für darüber hinaus gehende Schäden des Kunden ist ausgeschlossen. |
| 6.2 | Sofern der Kunde für sich und/oder Dritte (zum Beispiel Geschäfts- oder Betriebsangehörige)
den Buchungs-/Reservierungsvertrag mit IHB schließt, so hat er IHB spätestens 2
Wochen vor dem Anreisetag (1. Buchungs-/Reservierungstag) eine Liste mit allen Namen
derjenigen Personen zu übermitteln, für die von IHB beim Beherbergungsunternehmen vorgenommenen
Buchungen/Reservierungen Gültigkeit haben sollen. Kommt es infolge nicht rechtzeitiger Übermittlung dieser Liste beim Beherbergungsunternehmen zu Nicht- oder Fehlbelegungen, so entfällt jede Haftung von IHB gegenüber dem Kunden, ohne dass dadurch die vereinbarte Zahlungspflicht des Kunden gegenüber IHB berührt wird. |
| 6.3 | Reklamationen oder sonstige Beanstandungen des Kunden, die das Beherbergungsunternehmen betreffen, sind IHB vom Kunden binnen zwei Wochen nach Beendigung des Aufenthaltes (ab Tag der Abreise) mitzuteilen. IHB wird diese Beanstandungen prüfen und im Falle ihrer Berechtigung um einen entsprechenden Zahlungsnachlass bemüht sein. Dieses Bemühen hat auf Verpflichtung und Fälligkeit der vom Kunden gegenüber IHB eingegangenen Zahlungsverpflichtungen keinen Einfluss. Zahlungsnachlässe, die IHB für den Kunden beim Beherbergungsunternehmen durchsetzt, werden dem Kunden von IHB vergütet. |
| 6.4 | In jedem Fall und zu jeder Zeit hat sich der zum Ersatz konkrete Schadensberechtigte im Sinne von § 254 BGB um eine Schadensminderung aktiv zu bemühen. In jedem Fall der Kündigung/Stornierung oder des Rücktritts wird IHB um eine anderweitige Vergabe der bestellten vermieteten Zimmer bemüht sein. |
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7.) |
Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand |
| 7.1 | Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Beherbergungsvertrages und/oder der Vertragsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Beherbergungsvertrages zur Folge. In einem solchen Fall werden die Parteien eine ergänzende, wirksame Individualabrede herbeiführen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am Nächsten kommt. |
| 7.2 | Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag mit natürlichen oder juristischen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, sowie mit natürlichen oder juristischen Personen, die nach Abschluss des Vertrages den Wohnsitz/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt ist, sowie für Vollkaufleute und für Passivprozesse ist Sitz der Gesellschaft. |
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Download - AGB Messe-Reservierungen
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Allgemeine Geschäfts-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) für Einzelübernachtungen/Veranstaltungen der Firma Internationale Hotel Börse GmbH, nachfolgend IHB genannt.
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden, der IHB als Vermittler und den jeweiligen Erbringern der gebuchten Leistung.
Diese AGB´s gelten sowohl für alle unverbindlichen Reservierungsanfragen als auch für verbindliche Buchungen von Hotels & Reisen über das IHB-Buchungssystem. Detaillierte, über diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehende Informationen und Vertragsbedingungen erhalten und akzeptieren Sie separat während der jeweiligen einzelnen Reservierungs- und Buchungsdialoge.
Buchung
Buchungen werden von der IHB direkt an den jeweiligen Leistungsträger weitergegeben. Die IHB tritt lediglich als Erklärungsbote im Auftrag des Kunden auf. Dabei gelangen Reservierungsanfragen unverbindlich zu den jeweiligen Anbietern / Leistzungsträgern und werden von diesen kurzfristig an den Bucher beantwortet. Demgegenüber sind Buchungen von Hotels & Reisen über IHB verbindlich. Bei Buchungen kommt damit ein Beherbergungs- bzw. Reisedienstleistungsvertrag zustande; dabei sind insbesondere die jeweiligen angegebenen Stornierungsfristen und -bedingungen zu beachten.
Auftragsabschluss, Haftung
Der Vermittlungsauftrag erfolgt bereits bei der Buchung und ist ohne Reservierungs-Bestätigung gültig. Die Reservierungs-Bestätigung erscheint bereits auf dem Bildschirm und kann ausgedruckt werden. Sie wird dem Bucher zusätzlich per E-Mail übermittelt. Sollte IHB wegen technischer Unsicherheiten den Zugang der Bestätigung bei Übermittlung per E-Mail nicht überprüfen können, so bleibt die Wirksamkeit der Buchung hiervon unberührt.
Der Bucher haftet gegenüber dem Leistungsträger für die Erfüllung der Verpflichtung aus dem von der IHB vermittelten Vertrag. Die IHB haftet weder für Leistungsverpflichtungen aus dem vermittelten Vertrag noch für einen Vermittlungserfolg.
Reise Informationen / Klassifizierung
Sämtliche Reise – Informationen und Beschreibungen beruhen auf Eigenangeben der jeweiligen Leistungsträger. Die IHB ist nicht zur Prüfung der Angaben des Leistungsträgers verpflichtet und haftet nicht für die Richtigkeit dieser Angaben, sofern die IHB diese Daten nicht grob fahrlässig, vorsätzlich falsch übermittelt oder diese trotz gewichtiger Bedenken hinsichtlich deren Richtigkeit übermittelt. Insbesondere Aussagen des Leistungsträgers über die Qualität des jeweiligen Leistungsträgers fallen nicht in den Haftungsbereich der IHB.
Standard-Buchungen von Hotels
Die Standard-Buchung wird vom Hotel grundsätzlich bis 18.00 Uhr Ortszeit aufrechterhalten. Bei Nicht-Anreise bis 18.00 Uhr Ortszeit kann eine Gebühr anfallen, hierbei sind die Hinweise des jeweiligen Hotels während des Buchungsdialoges zu beachten. Ein Anspruch auf Unterbringung besteht danach nicht mehr. Kann die Anreise erst nach 18.00 Uhr Ortszeit erfolgen, so muß das Hotel vom Buchenden direkt über die voraussichtliche Anreisezeit informiert werden.
Änderungen
und Stornierungen
Um Mißverständnisse zu vermeiden, sollten alle Änderungen und Stornierungen immer über das IHB- Reservierungs-System vorgenommen werden.
Zahlung
Die Zahlung der vermittelten Leistungen erfolgt ausschließlich beim Leistungsträger, soweit nachstehend nicht gesondert geregelt. Der dem Leistungsträger zu zahlende Betrag kann sich im Einzelfall, insbesondere bei Buchungen außerhalb Deutschlands noch um bestimmte Gebühren (z. B. Steuern, Bedienungsgeld, Kurtaxen) erhöhen.
Datenschutz
Die IHB ist berechtigt, die vom Bucher übermittelten personenbezogenen Daten elektronisch zu speichern. Die IHB verpflichtet sich, die vom Bucher übermittelten Daten lediglich zu eigenen Zwecken zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben.
Auf Wunsch löschen wir Ihre Daten vollständig und unverzüglich. Wenden Sie sich hierzu bitte an info@ihbhotels.com Bitte beachten Sie, dass eine Datenlöschung jedoch erst nach Abschluss aller offener Transaktionen durchgeführt werden kann. Über eine erfolgte Löschung informieren wir Sie auf Wunsch gerne.
Im übrigen werden bei der Datenerfassung die gesetzlichen Datenschutzregelungen eingehalten.
Salvatorische Klausel , Erfüllungsort, Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages und/oder der Vertragsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Beherbergungsvertrages zur Folge. In einem solchen Fall werden die Parteien eine ergänzende, wirksame Individualabrede herbeiführen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.
Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag mit natürlichen oder juristischen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, sowie mit natürlichen oder juristischen Personen, die nach Abschluss des Vertrages den Wohnsitz/Geschäftsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz/Geschäftsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist, sowie für Vollkaufleute und für Passivprozesse ist Sitz der Gesellschaft.
Für alle vorgenannten Streitigkeiten gilt die Anwendung deutschen Rechts als vereinbart.
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Um Mißverständnisse zu vermeiden, sollten alle Änderungen und Stornierungen immer über das IHB- Reservierungs-System vorgenommen werden.
Zahlung
Die Zahlung der vermittelten Leistungen erfolgt ausschließlich beim Leistungsträger, soweit nachstehend nicht gesondert geregelt. Der dem Leistungsträger zu zahlende Betrag kann sich im Einzelfall, insbesondere bei Buchungen außerhalb Deutschlands noch um bestimmte Gebühren (z. B. Steuern, Bedienungsgeld, Kurtaxen) erhöhen.
Datenschutz
Die IHB ist berechtigt, die vom Bucher übermittelten personenbezogenen Daten elektronisch zu speichern. Die IHB verpflichtet sich, die vom Bucher übermittelten Daten lediglich zu eigenen Zwecken zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben.
Auf Wunsch löschen wir Ihre Daten vollständig und unverzüglich. Wenden Sie sich hierzu bitte an info@ihbhotels.com Bitte beachten Sie, dass eine Datenlöschung jedoch erst nach Abschluss aller offener Transaktionen durchgeführt werden kann. Über eine erfolgte Löschung informieren wir Sie auf Wunsch gerne.
Im übrigen werden bei der Datenerfassung die gesetzlichen Datenschutzregelungen eingehalten.
Salvatorische Klausel , Erfüllungsort, Gerichtsstand
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages und/oder der Vertragsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Beherbergungsvertrages zur Folge. In einem solchen Fall werden die Parteien eine ergänzende, wirksame Individualabrede herbeiführen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.
Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für alle Streitigkeiten aus dem Vermittlungsvertrag mit natürlichen oder juristischen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, sowie mit natürlichen oder juristischen Personen, die nach Abschluss des Vertrages den Wohnsitz/Geschäftsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz/Geschäftsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist, sowie für Vollkaufleute und für Passivprozesse ist Sitz der Gesellschaft.
Für alle vorgenannten Streitigkeiten gilt die Anwendung deutschen Rechts als vereinbart.
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